Bilanz nach Steuerrecht
Bilanz nach Steuerrecht ist Teil des Faches „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“, also Bestandteil der 1. Klausur der schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung. Dieser Online-Kurs macht Sie fit für diesen Teil der Prüfung – die Inhalte und Schwerpunkte sind orientiert an den Rahmenvorgaben der IHK für die Bilanzbuchhalterprüfung nach der neuen Prüfungsordnung (VO 2015).
Ausgehend von den handelsbilanziellen Vorschriften (dargestellt im Kurs „Bilanz nach Handelsrecht“) geht es darum, die (zahlreichen) steuerrechtlichen Besonderheiten zu verstehen. Da in der Prüfung möglichst eine Einheitsbilanz erstellt werden soll, sind diese Vorschriften bereits für die Erstellung der Handelsbilanz äußerst wichtig und klausurrelevant.
Die Besonderheiten sind insbesondere, aber nicht nur, in den Themen Vorratsbewertung, Finanzanlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände / Wirtschaftsgüter, Disagio, Rückstellungen, strenges und gemildertes Niederstwertprinzip zu finden.
Hier sind fundierte Kenntnisse wichtig, die wir Ihnen im vorliegenden Kurs vermitteln.
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