Steuerrechtliche Grundlagen
Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanzierung sind steuerrechtlich viele Besonderheiten zu beachten. Da sind zunächst die unterschiedlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nämlich Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung, gefolgt von den Betriebsausgaben, die steuerlich nach § 4 V EStG nicht oder nicht komplett abzugsfähig sind, so wie die Geschenkaufwendungen, die Bewirtungsaufwendungen etc.
Dazu kommt die Zinsschranke, die teilweise den Abzugs von Zinsaufwendungen in spätere Jahre verschiebt. Auch das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 I 1 EStG sowie die vielen Konsequenzen und Durchbrechungen muss man genau kennen.
Die steuerliche Bewertungsvorschriften des § 6 EStG sind besonders vielschichtig, so z.B. bei der Teilwertabschreibung für das Anlage- und das Umlaufvermögen, aber auch bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Schließlich machen die vielen Arten der Abschreibung nach § 7 EStG vielen Kopfzerbrechen!
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